Das Geldwäschegesetz verpflichtet Makler bei ernstem Kaufinteresse ihrer Kunden ihre Identität festzustellen.
Das "ernste Kaufinteresse" ist bei Auftrag eines Kaufvertragsentwurfes gegeben. Zu diesem Zeitpunkt müssen Makler die Ausweiskopien beider Kunden,
Verkäufer und Käufer speichern.
Damit stellt sich das Geldwäschegesetz über den Datenschutz!
Quelle: §8 und §11 GWG