Während die anderen Bundesländer nur langsam die Rauchwarnmelderpflicht einführen, ist Rheinland-Pfalz hier
schon seit Jahren Vorreiter. Sogar die Übergangsfristen für Bestandsimmobilien sind seit Juli 2012 rum.
Rauchwarnmelder müssen laut der Verordnung jweils mindestens einmal in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und
Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, angebracht sein.
Die Pflicht, die Rauchwarnmelder zu installieren, obliegt dem Eigentümer bzw. Verwalter. Die Kosten hierfür
können jedoch auf die Mieter umgelegt werden. Den Mietern obliegt auch die Wartung inkl. der Batteriewechsel.