24.03.2016 | Immobilienfinanzierung

Ab März 2016: Änderungen in der Kreditwirtschaft durch neue EU-Richtlinie

Bisher sind in Deutschland Zinsfestschreibungen von 10 bis 15 Jahren üblich. Das gibt dem Kunden
Planungssicherheit - in dieser Zeit können die Zinsen nicht steigen.

Negativ daran ist jedoch, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredites die Bank eine
Vorfälligkeitsentschädigung erhält für die entgangenen Zinsen.

Die neue EU-Richtlinie sieht - wie es schon in anderen Ländern üblich ist - kürzere Laufzeiten und bessere
Kündigungsspannen für den Kreditnehmer vor.

Diese besseren Konditionen gibt es natürlich nicht umsonst: Die Banken erhalten höhere Auflagen bei den
Informations- und Prüfpflichten und müssen die Bonität ihrer Kunden strenger prüfen. Das könnte dann vermehrt
zu Ablehnungen eines Kreditantrages führen.

Dipl-Ing. Meike Malzahn

Mühlbachstraße 37
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