Ab März 2016: Änderungen in der Kreditwirtschaft durch neue EU-Richtlinie
Bisher sind in Deutschland Zinsfestschreibungen von 10 bis 15 Jahren üblich. Das gibt dem Kunden
Planungssicherheit - in dieser Zeit können die Zinsen nicht steigen.
Negativ daran ist jedoch, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredites die Bank eine
Vorfälligkeitsentschädigung erhält für die entgangenen Zinsen.
Die neue EU-Richtlinie sieht - wie es schon in anderen Ländern üblich ist - kürzere Laufzeiten und bessere
Kündigungsspannen für den Kreditnehmer vor.
Diese besseren Konditionen gibt es natürlich nicht umsonst: Die Banken erhalten höhere Auflagen bei den
Informations- und Prüfpflichten und müssen die Bonität ihrer Kunden strenger prüfen. Das könnte dann vermehrt
zu Ablehnungen eines Kreditantrages führen.