15.04.2016 | Nachjustierung beim Bundesmeldegesetz geplant

Seit 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses verpflichtet Vermieter, die Mieter bei Ein- und Auszug
mittels Bescheinigung zu melden. Dies sollte Scheinanmeldungen verhindern.

Jetzt gibt es einen Änderungsentwurf, der vorsieht, dass der Vermieter die Mieter nur noch bei Einzug melden muss.
Zudem wird an der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung gearbeitet, um den Verwaltungsaufwand zu
minimieren.

Die Praxiserfahrungen zeigten, dass das Gesetz einer "Feinjustierung" bedürfe. So heißt es im ersten Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes.

Die überarbeitete Neuregelung tritt vorausichtlich ab November 2016 in Kraft.

Dipl-Ing. Meike Malzahn

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