08.09.16 | Schimmel in der Mietwohnung – Wer trägt Kosten für Sachverständigengutachten?

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn fordert die Rechtsprechung vom Mieter eines Objekts große Aufmerksamkeit, wenn die angemietete Immobilie von Schimmelbefall bedroht ist. Denn hat sich der Schimmel erst einmal im Mauerwerk festgesetzt, ist er nur äußerst schwer wieder zu entfernen. Nach diesem Gerichtsurteil hatten die Mieter die Kosten für Beseitigung nebst Gutachterrechnung und Mietausfall zu übernehmen. Das Gericht war der Ansicht, die Mieter hätten offensichtlich über die gut erkennbare Durchfeuchtung der Wand einfach hinweggesehen.

Das Amtsgerichtes Duisburg-Hamborn folgte im besagten Urteil dem Sachverständigengutachten und entschied, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden war. Vieles sprach für mangelnde Belüftung - Baumängel oder Rohrbruch waren eher unwahrscheinlich. Der Vermieter hatte beim Übergabetermin seiner Mietwohnung bemerkt, dass die Wände mehrerer Zimmer stark von Schimmel befallen waren. Die Beseitigung durch einen Fachmann kostete diesen 4.400 Euro, der hinzugezogene Sachverständige nochmals 2.000 Euro und der Mietausfall schlug mit 670 Euro zu Buche. Der Vermieter hatte den Ausgleich dieses durch die Mieter verursachten Schadens gefordert, da die Lüftung unzureichend erfolgt sei und dies die Ausbreitung des Schimmelpilzbefalls begünstigt habe und hatte damit bei Gericht Erfolg.

(Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Aktenzeichen 7 C 274/13 vom 15.03.2016)

Dipl-Ing. Meike Malzahn

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