06.09.2019 | Was ist auf Mietbalkonen und -terrassen erlaubt?

Darf ein Vermieter grillen, rauchen oder Wäsche trocken auf dem Balkon oder der Terrasse verbieten?

Grundsätzlich gehört ein Balkon/Terrasse zur Mietschae und ist mit ähnlichen Rechten und Pflichten verbunden wie die Innenräume. Das Aufstellen von Gartenmöbeln und das Anbringen eines Sichtschutzes bis zum Handlauf sind erlaubt. Blumenkästen sind erlaubt, solange sie durch herabfallende Gegenstände niemanden gefährden.

Auch Rauchen ist grundsätzlich erlaubt und muss von Nachbarn hingenommen werden, da es zum bestimmungsmäßigen Gebrauch der Mietsache zählt. Gleiches gilt für Wäschetrocknen und das Anbringen einer SAT-Anlage, diese können generell nicht verboten werden.

Anders sieht die Rechtsprechung das Grillen auf Außenflächen. Dies kann grundsätzlich im Mietvertrag verboten werden. Ist es erlaubt gilt jedoch das Gebot der Rücksichtnahme, da Nachbarn durch den Rauch nicht belästigt werden sollten und auch auf die Nachruhe ist zu achten (ab 22 Uhr). Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfielt es sich ein geplantes Grillen bei den Nachbarn anzukündigen.

Quelle: Rhein-Lahn-Post

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