05.06.2018 | Mieter müssen rechnen können

Wenn ein Vermieter nach sieben Jahren die Miete erhöht mit Hinweis auf den gestiegenen Verbraucherpreisindex ist dies als Begründung ausreichend.

In einem Mietvertrag war eine Indexmiete vereinbart. Nach sieben Jahren sprach der Vermieter eine Mieterhöhung aus
und begründete diese mit dem gestiegenen Verbraucherpreisindex seit Vertragsschluss von 94,2 auf 106,1 Punkte. Die bisherige
Miete sollte abgerundet um 85 Euro auf 775 Euro steigen. Der Mieter zahlte die Erhöhungsbeträge nicht, weil er die Mieterhöhung für
unzureichend begründet hielt. Bei seinem Auszug ein gutes Jahr später verrechnete der Vermieter die ausstehenden Beträge mit der Kaution.
Der Mieter klagte auf Auszhalung der Kaution bis zum Bundesgerichtshof. Dieser entschied: Dem Mieter hätten alle notwendigen Angaben zur
Nachprüfung zur Verfügung gestanden. Der Vermieter müsse ihm einfache Rechenschritte nicht vorrechnen.

Quelle: immografik

Dipl-Ing. Meike Malzahn

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