05.04.2018 | Schenken vs. Vererben - Wie spart man Steuern?

Wenn man im Laufe seines Lebens Vermögen angespart hat, bieten sich verschiedene Möglichkeiten hohe Erbschaftssteuern zu sparen.

Z.B. kann man eine Immobilie noch zu Lebzeiten Schenken ohne Vorbehalt - dann ist diese Immobilie aber definitiv weg sollte es mit dem Beschenkten zum Streit kommen.
Dagegen steht die Schenkung mit Vorbehalt: Hier kann ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauch oder ein Rückübertragungsrecht eingetragen werden.

Ehegatten können bei unterschiedlich hohem Zugewinn zum Ausgleich von Unterhaltsansprüchen einen Zugewinnausgleich vornehmen. Hierfür wechselt man die Zugewinngemeinschaft in Gütertrennung um und übergibt dem Ehegatten im Zuge des Ausgleichs den Zugewinn. Das kann nach dem Ausgleich auch wieder gewechselt werden.

Sollte es doch zu einer vermögenden Erbschaft kommen, lassen Sie die Erbschaftssteuer nicht vom Finanzamt festlegen - die sind bei der Bemessungsgrundlage sehr großzügig.

Besser ist es, dass Sie selber aktiv werden und von den Immobilien ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen.

Quelle: Anwalt Lothar Breitenbach, SSBP Koblenz

Dipl-Ing. Meike Malzahn

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