Am 1.April 2016 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz hilft den Verbrauchern ihre vertraglichen Ansprüche gegen Unternehmer ohne Kostenrisiko geltend
zu machen. Dafür wird ein flächendeckendes Netz an Verbraucher-Schlichtungsstellen eingerichtet.
Jeder Verbraucher kann sich künftig bei Streitigkeiten zu einem Verbrauchervertrag an eine Verbraucherschlichtungsstelle
wenden. Diese sollen für die Verbraucher kostenfrei sein.
Unternehmer haben die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Verbraucherschlichtung ihren Service zu
verbessern, sie heben sich positiv von der Konkurrez ab und können sich Kunden erhalten mittels kooperativer konstruktiver
Streibeilegung ohne aufwändigen kostenintensiven Gerichtsstreit.
Selbstverständlich sind wir bei Unstimmigkeiten zur Schlichtung bei einer Schlichtungsstelle bereit. Wir sind aber
stolz, dass keiner unserer Kunden bisher einen Anlass hatte zu Streitigkeiten.