21.11.2017 | Kein Sachkundenachweis für Makler

Kurz vor Schluss hat die Regierung den Gesetzesentwurf für einen Sachkundenachweis für Makler und Hausverwalter doch noch gekippt und stattdessen eine
Fortbildungsverpflichtung beschlossen. Dieses Gesetz ist am 22.09.2017 durch den Bundesrat bestätigt worden und tritt am 01.08.2018 in Kraft.

Das Gesetz verpflichtet alle Makler und Hausverwalter innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Die Nachweise hierüber müssen sie
dem Gewerbeaufsichtsamt und ihren Kunden offenlegen.

Für alle Makler, die schon eine Lizenz haben, beginnt der Nachweisungszeitraum am 02.08.2018 und endet am 01.08.2021.

Quelle: IVD West

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